Die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagespflegeeinrichtung ist nicht oder zumindest nicht viel teurer als die Betreuung in einer "normalen" Kindertagesstätte.

 

Die Eltern zahlen in der Regel nur einen von der jeweiligen Gemeinde per Satzung festgelegten Elternbeitrag. Diesen Betrag zahlen die Eltern auch direkt an die Gemeinde, die dann die Kindertagespflegestelle teilweise finanziert. Die restliche Finanzierung erfolgt durch das Jugendamt des Landkreises. Hierfür müssen die Eltern aber nicht aufkommen.

 

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt auch für Kindertagespflegeeinrichtungen im Rahmen der "Geschwisterkindregelung" auch die Kosten der Betreuung des jüngsten Kindes.